Nach Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Bürgermeisterin Stephanie Fahlbusch-Graber fand die Einwohnerfragestunde zu Themen, die auf der Tagesordnung standen, statt.
Danach erfolgte die Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und der Bericht des Gemeindedirektors Michael Zobjack:
1. Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahl der Gemeinde Leiferde zum 01.03.2026 beträgt 4.377. Im Vergleich zum Vorjahr (01.03.2025) ist die Zahl gleichgeblieben.
Die Zahlen gliedern sich wie folgt:
Leiferde: 3.972 (+12)
Dalldorf: 405 (-12)
Die Einwohnerzahl der Gemeinde Leiferde zum 01.03.2026 beträgt 4.377. Im Vergleich zum Vorjahr (01.03.2025) ist die Zahl gleichgeblieben.
Die Zahlen gliedern sich wie folgt:
Leiferde: 3.972 (+12)
Dalldorf: 405 (-12)
2. Fahrbahndecke im Teilabschnitt Gilder Weg (vor KITA)
Die beabsichtigte Maßnahme (Reparatur) wurde dem Wasserverband Gifhorn angezeigt.
Dieser hat mitgeteilt, den Kanal vorab untersuchen zu wollen. Außerdem hat sich jüngst offensichtlich ein Schaden am Kanal im Einmündungsbereich zur Küstriner Straße gezeigt.
Der Wasserverband Gifhorn hat abschließend noch keine Aussage darüber getroffen, inwieweit Kanalbauarbeiten zwingend vorab durchzuführen sind, empfiehlt aber, die Maßnahme in das Jahr 2027 zu verschieben.
Etwaige Schäden aus der Winterperiode – soweit es Schlaglöcher betrifft – werden selbstverständlich umgehend beseitigt.
Die beabsichtigte Maßnahme (Reparatur) wurde dem Wasserverband Gifhorn angezeigt.
Dieser hat mitgeteilt, den Kanal vorab untersuchen zu wollen. Außerdem hat sich jüngst offensichtlich ein Schaden am Kanal im Einmündungsbereich zur Küstriner Straße gezeigt.
Der Wasserverband Gifhorn hat abschließend noch keine Aussage darüber getroffen, inwieweit Kanalbauarbeiten zwingend vorab durchzuführen sind, empfiehlt aber, die Maßnahme in das Jahr 2027 zu verschieben.
Etwaige Schäden aus der Winterperiode – soweit es Schlaglöcher betrifft – werden selbstverständlich umgehend beseitigt.
3. Genehmigung Doppelhaushalt 2026/2027
Der Doppelhaushalt 2026/2027 der Gemeinde Leiferde wurde nach §119 IV i. V. m. 120 II NKomVG durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Gifhorn genehmigt.
Der Doppelhaushalt 2026/2027 der Gemeinde Leiferde wurde nach §119 IV i. V. m. 120 II NKomVG durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Gifhorn genehmigt.
Folgende wichtige Beschlüsse wurden durch den Gemeinderat gefasst:
1. Die ÖBV für das Altdorf wird nicht mehr weiterverfolgt. Nach dem noch zu folgenden formalen Aufhebungsbeschluss werden alle, die Einwendungen eingebracht hatten, entsprechend offiziell informiert.
2. Der Radweg zwischen Leiferde und Hillerse wird als separat geführter Radweg erhalten und saniert.
3. Der 1. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2025 für den Regionalverband Großraum Braunschweig wird zur Kenntnis genommen.
Es erfolgen Eingaben zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffgewinnung Sand und zum Orientierungswert für die Siedlungsentwicklung/Eigenentwicklung.
Den Einwendungen der KONU (Koordinationsstelle der Natur- und Umweltschutzverbände im Landkreis Gifhorn) wird sich vollumfänglich betreffend des Sandabbaus angeschlossen.
Es erfolgen Eingaben zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffgewinnung Sand und zum Orientierungswert für die Siedlungsentwicklung/Eigenentwicklung.
Den Einwendungen der KONU (Koordinationsstelle der Natur- und Umweltschutzverbände im Landkreis Gifhorn) wird sich vollumfänglich betreffend des Sandabbaus angeschlossen.
4. Das Land Niedersachsen stellt den Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms KIP 3 insgesamt 600 Mio. Euro aus dem Haushaltsüberschuss 2024 zur Verfügung.
Die Mittel dienen der Förderung investiver Maßnahmen in den Kommunen und können für alle Arten von Investitionen eingesetzt werden.
Die Förderung kann ohne Eigenanteil der Kommunen erfolgen, ohne Verpflichtung zur Zusätzlichkeit und ist für Maßnahmen vorgesehen, die ab dem 01.01.2025 begonnen wurden.
Die Mittel können bis zum 31.12.2028 abgerufen werden.
Um den für die Gemeinde Leiferde bereitgestellten Betrag in Höhe von 80.318,00 Euro abrufen zu können, wird erstmal als Maßnahme der Ankauf des Sparkassengebäudes angegeben.
Die tatsächliche Mittelverwendung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden und ggf. der Verwendungszweck entsprechend korrigiert neu gemeldet.
Die Mittel dienen der Förderung investiver Maßnahmen in den Kommunen und können für alle Arten von Investitionen eingesetzt werden.
Die Förderung kann ohne Eigenanteil der Kommunen erfolgen, ohne Verpflichtung zur Zusätzlichkeit und ist für Maßnahmen vorgesehen, die ab dem 01.01.2025 begonnen wurden.
Die Mittel können bis zum 31.12.2028 abgerufen werden.
Um den für die Gemeinde Leiferde bereitgestellten Betrag in Höhe von 80.318,00 Euro abrufen zu können, wird erstmal als Maßnahme der Ankauf des Sparkassengebäudes angegeben.
Die tatsächliche Mittelverwendung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden und ggf. der Verwendungszweck entsprechend korrigiert neu gemeldet.
Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat noch mit der mangelnden Straßenbeleuchtung in den letzten Monaten beschäftigt sowie nach der allgemeinen Einwohnerfragestunde einen nicht öffentlichen Teil behandelt.
Herzliche Grüße
Stephanie Fahlbusch-Graber