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Frage von Alexandra Klenner
Lieber Thomas,
durch eine Verkettung von Zufällen habe ich erfahren, dass auf meinem Nachbargrundstück der Bau mehrerer Doppelhäuser und EF-Häuser sowie eines Gebäudes für betreutes Wohnen angedacht ist. In einer öffentlichen Sitzung in der nächsten Woche soll über eine Sonderregelung im Rahmen des Wohnungsbauturbos entschieden werden.
Ich empfinde es als befremdlich, dass man als direkt betroffener Nachbar über derlei Vorhaben nicht direkt und persönlich informiert wird, sondern lediglich auf das Bürgerinformationssystem verwiesen wird.
Freundliche Grüße aus Ahnsen
Antwort von Bürgermeister Thomas Spanuth
Liebe Alexandra,
nach Auskunft unserer Verwaltung ist das Anschreiben an die Nachbarn am letzten Dienstag herausgegangen. Offenbar dauert der Postweg aufgrund der Feiertage länger.
Der sogenannte "Bauturbo" ist für alle Gemeinden Neuland. Er gilt nur für den Wohnungsbau und soll dem Mangel an Wohnungen entgegenwirken. Der Gemeinderat behandelt am Mittwoch zwei Anträge.
In beiden Fällen geht es um eine Hinterliegerbebauung, für die normalerweise ein Bebauungsplan erforderlich wäre. Im Rahmen des Bauturbos soll nun mit der Zustimmung der Gemeinde das Verfahren nach den neuen Paragraphen §246e und §34 Absatz 3b des Baugesetzbuches abgekürzt werden.
Bauordnungsrechtliche Vorschriften wie z.B. Grenzabstände gelten natürlich weiterhin. Grundstücksnachbarn können in der Ratssitzung Anregungen und Bedenken vortragen, die vom Gemeinderat dann in seiner Diskussion berücksichtigt werden.
Beste Grüße
Thomas Spanuth