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Frage an den Bürgermeister
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bußmann,
vor einigen Wochen wurde in der Straße „Großer Kamp“ in Gerstenbüttel eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (Zeichen 274 StVO) angeordnet.
Ich würde die Hintergründe dieser Verkehrsmaßnahme gerne besser verstehen und bitte Sie daher um Auskunft zu folgenden Punkten:
Begründung der Maßnahme: Welche besondere örtliche Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 StVO liegt vor, die diese Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigt? Handelt es sich um:
- Eine Unfallhäufungsstelle
- Eine besondere Gefahrenstelle, z. B. unübersichtliche Straßenführung, Querungshilfen
- Den Schutz einer sensiblen Einrichtung, z. B. Kindergarten, Schule, Pflegeheim
- Andere konkrete Gefährdungen?
Rechtliche Grundlage: Nach § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Welche Tatsachen wurden dieser Prüfung zugrunde gelegt?
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Timm Bußmann
Bürgermeister der Gemeinde Müden (Aller)Hallo,
die Gemeinde Müden (Aller) hat bereits vor einigen Jahren beschlossen, für alle Nebenstraßen in der Gemeinde Tempo 30 beim Landkreis Gifhorn zu beantragen. Vor Kurzem kam der Hinweis von Gerstenbüttler Anwohnern, dass sie auch gerne Tempo 30 haben möchten. Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass die Nebenstraßen in Gerstenbüttel damals vergessen worden sind. Dieser „Fehler“ wurde nun durch die Verwaltung behoben.
Mit freundlichen Grüßen
Timm Bußmann