Frage an den Bürgermeister Meinersen zum Thema:"Kurzzeitparkplätze".

Geschrieben am 05.09.2026
von meinersenapp


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Eine Frage aus der Bürgerschaft

Eine Anwohnerin der Hauptstraße in Meinersen hat eine Frage zur Umwandlung des Parkstreifens in Kurzzeitparkplätze.

Bürgerfrage

Welchen Sinn und Zweck hat die Umwandlung des Parkstreifens in Kurzzeitparkplätze?

Als Anwohnerin der Hauptstraße in Meinersen würde mich interessieren, was für einen Sinn und Zweck es hat, den Parkstreifen in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln?

Für mich als Anwohnerin ist das jetzt ein großes Problem, da ich nun nicht mehr weiß, wo ich mein Fahrzeug abstellen kann.

 


 

Antwort auf die Bürgerfrage

Thomas Spanuth

Bürgermeister der Gemeinde Meinersen
Stellv. Samtgemeindebürgermeister

Antwort

Das Parken mit zeitlicher Beschränkung wurde auf den Parkstreifen der Hauptstraße eingeführt, weil in der Vergangenheit Fahrzeuge und Anhänger oft wochenlang auf einer Stelle geparkt wurden.

Laut niedersächsischer Bauordnung müssen für alle Wohnungen, die bis zum 1. Juli 2024 errichtet worden sind, 1,5 Stellplätze pro Wohnung auf dem Baugrundstück vorgehalten werden.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie diese Vorgabe einhalten.

Sollten die Parkplätze trotz Erfüllung der Stellplatzrichtlinie auf Ihrem Grundstück nicht ausreichen, wenden Sie sich gern noch einmal an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Spanuth
Bürgermeister der Gemeinde Meinersen
Stellv. Samtgemeindebürgermeister

 


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