Frage an den Bürgermeister Meinersen zum Thema:"Hunde auf Spielplätzen".

Geschrieben am 09.08.2026
von meinersenapp


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Eine Frage aus der Bürgerschaft

Das Anliegen betrifft den Zustand des Spielplatzes am Eichenkamp.

Bürgerfrage

Hundekot auf dem Spielplatz am Eichenkamp

Hallo Herr Spanuth,

gestern waren wir mit Bekannten auf dem Spielplatz am Eichenkamp.

Ich muss mich ehrlich fragen, ist das hier ein Spielplatz oder ein großes Hundeklo???

Einfach nur ekelhaft und schrecklich!

 


 

Antwort auf die Bürgerfrage

Thomas Spanuth

Bürgermeister der Gemeinde Meinersen
Stellv. Samtgemeindebürgermeister

Antwort

Hallo Herr Benstem,

gestern war ich auf dem Wasserspielplatz und konnte keinen Haufen finden. Auch die gestrigen Nutzer hatten nichts gesehen. Trotzdem stimme ich Ihnen natürlich zu. Laut Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde ist das Mitführen von Hunden (ausgenommen Assistenzhunde) auf Spielplätzen untersagt. Auch der Wasserspielplatz ist entsprechend ausgeschildert. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hier allerdings beginnen die Schwierigkeiten. Die Ordnungswidrigkeit muss beim Ordnungsamt mit Name, Datum und Uhrzeit angezeigt werden. Ggf. kann auch die Polizei um Hilfe gebeten werden, beispielsweise wenn die Ordnungswidrigkeiten regelmäßig zu bestimmten Uhrzeiten begangen werden. Das einfachste ist die persönliche Ansprache. Auch unser Ordnungsamt ermahnt in aller Regel beim ersten Mal und verhängt dann im Wiederholungsfall ein Bußgeld.

Laut Gefahrenabwehrverordnung gilt grundsätzlich auf allen öffentlichen Flächen:

„Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter*innen und Führer*innen von Hunden nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet. Hundeführer*innen haben einen für die vollständige Beseitigung von Hundekot geeigneten Hundekotbeutel mit sich zu führen und diesen auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen.“

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Spanuth
Bürgermeister der Gemeinde Meinersen
Stellv. Samtgemeindebürgermeister


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