Frage an den Bürgermeister Hillerse zum Thema: "Nachfolgeregelung bei Wahl zum Landrat".

Geschrieben am 23.10.2025
von meinersenapp


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Eine Frage eines Bürgers

Wie ist die Nachfolge im Falle Ihrer Wahl zum Landrat geregelt, Herr Raulfs?

Ich bitte um Aufklärung:
Steht für uns Bürger eine komplette Bürgermeister-Neuwahl an, oder gibt es da eine andere Regelung? Z. B., dass automatisch – unter Berücksichtigung der Stimmenverhältnisse aus der letzten Kommunalwahl – einer der Stellvertreter nachrückt?



Antwort von Bürgermeister Philipp Raulfs

Bürgermeister Philipp Raulfs

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Nachricht,

sollte ich zum Landrat gewählt werden, so würde ich mein Bürgermeisteramt und mein Mandat im Gemeinderat niederlegen und eine Person, in diesem Fall Edwin Rampf, rückt für mich in den Rat nach. Eine Neuwahl wird nicht notwendig, da aus der Mitte des Rates dann ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin gewählt werden wird. Wer das wäre, kann ich Ihnen aktuell nicht sagen.

Die nächste turnusmäßige Wahl findet dann im Herbst 2026 statt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und stehe bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Philipp Raulfs
Bürgermeister der Gemeinde Hillerse



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