Frage an den Bürgermeister Meinersen zum Thema:"Verkehrssicherungspflicht".

Geschrieben am 06.08.2026
von meinersenapp


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Eine Frage aus der Bürgerschaft

Das Anliegen betrifft die Verkehrssicherungspflicht und den Zustand eines Gehwegs.

Bürgerfrage von Winfried Meyke

Zugewachsener Gehweg und herabfallendes Astwerk

Hallo Thomas,

es ist ja „nett“, dass die Verwaltung uns Bürger regelmäßig daran erinnert, wie wir Gehwege und Straßen freizuhalten haben.

Von Vorteil wäre es, wenn die Gemeinde hier einmal mit gutem Beispiel vorangehen würde, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen!

Ständig muss man daran erinnern, dass der Gehweg bald zuwächst und auch regelmäßig loses Astwerk herunterfällt. Die Ausfahrt von den Grundstücken auf die Straße ist sehr schlecht einzusehen.

Abstellmaßnahmen dauern dann, meist muss man sich noch einmal melden.

Wir Bürger wären froh, wenn sich dies ändern würde.

Vielleicht kannst du uns hier einmal unterstützen. Im Vorfeld schon einmal schönen Dank für deine Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Meyke

 


 

Antwort von Bürgermeister Thomas Spanuth

Bürgermeister Thomas Spanuth

Lieber Winni,

selbstverständlich leite ich konkrete Anfragen gern an unseren Bauhof weiter. Nur zur Information und nicht als Ausrede gemeint:

Unsere 15 Mitarbeiter des samtgemeindeeigenen Bauhofes sind unter anderem für 16 Friedhöfe, rund 70 Spielplätze und das Straßenbegleitgrün in den Orten der Samtgemeinde zuständig.

Allein die 16 Friedhöfe beinhalten rund 100.000 Quadratmeter öffentliche Grünfläche – ohne die Gräber.

Aus unserer Verwaltung habe ich auf Deine Frage folgende Antwort bekommen:

„Die Gemeinde versucht grundsätzlich, die Verkehrssicherungspflichten aufrechtzuerhalten. Allerdings ist auch die Gemeinde an personelle Ressourcen gebunden.

Trotzdem werden die gemeindeeigenen Stellen immer wieder erinnert, wenn auffällt, dass Gehwege und Straßen nicht frei sind.

So verständnisvoll versuchen wir auch mit den Bürgern umzugehen. Wir erinnern nett und freundlich, auch gern öfter und meist auf Beschwerden anderer Bürger hin.

Nur in sehr gravierenden Fällen wird nach mehrmaliger Erinnerung mit Bußgeldern oder Verwarngeldern gearbeitet.“

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Spanuth

Bürgermeister der Gemeinde Meinersen

Stellv. Samtgemeindebürgermeister


 


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