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Eine Frage aus der Bürgerschaft
Eine Anwohnerin der Hauptstraße in Meinersen hat eine Frage zur Umwandlung des Parkstreifens in Kurzzeitparkplätze.
Welchen Sinn und Zweck hat die Umwandlung des Parkstreifens in Kurzzeitparkplätze?
Als Anwohnerin der Hauptstraße in Meinersen würde mich interessieren, was für einen Sinn und Zweck es hat, den Parkstreifen in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln?
Für mich als Anwohnerin ist das jetzt ein großes Problem, da ich nun nicht mehr weiß, wo ich mein Fahrzeug abstellen kann.
Antwort auf die Bürgerfrage
Thomas Spanuth
Bürgermeister der Gemeinde Meinersen
Stellv. Samtgemeindebürgermeister
Das Parken mit zeitlicher Beschränkung wurde auf den Parkstreifen der Hauptstraße eingeführt, weil in der Vergangenheit Fahrzeuge und Anhänger oft wochenlang auf einer Stelle geparkt wurden.
Laut niedersächsischer Bauordnung müssen für alle Wohnungen, die bis zum 1. Juli 2024 errichtet worden sind, 1,5 Stellplätze pro Wohnung auf dem Baugrundstück vorgehalten werden.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie diese Vorgabe einhalten.
Sollten die Parkplätze trotz Erfüllung der Stellplatzrichtlinie auf Ihrem Grundstück nicht ausreichen, wenden Sie sich gern noch einmal an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Spanuth
Bürgermeister der Gemeinde Meinersen
Stellv. Samtgemeindebürgermeister

