Ganztagsbetreuung in der Samtgemeinde Meinersen: Rechtsanspruch bereits für alle Grundschulkinder umgesetzt
SG Meinersen am 08.08.2026

Ganztagsbetreuung in der Samtgemeinde Meinersen: Rechtsanspruch bereits für alle Grundschulkinder umgesetzt

Ab dem 01.08.2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Deutschland einen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in den Grundschulen an 5 Tagen die Woche. Dieser wird in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet und soll mit Beginn des Schuljahres 2029 für alle Schülerinnen und Schüler im Primarbereich gelten. Der Anspruch gilt ebenfalls für die Zeit der Schulferien, wobei eine Schließzeit von 4 Wochen im Jahr ausgenommen ist.

S SG Meinersen
Samtgemeinde Meinersen als Leuchtturmprojekt der LSW für erfolgreiche kommunale Wärmeplanung ausgewählt
Samtgemeinde Meinersen - Die Samtgemeindebürgermeisterin - am 07.08.2026

Samtgemeinde Meinersen als Leuchtturmprojekt der LSW für erfolgreiche kommunale Wärmeplanung ausgewählt

Ein besonderer Termin fand vorgestern am 04. August im Rathaus der Samtgemeinde Meinersen statt: Die LSW plant einen Beitrag für ihr Kundenmagazin, der die kommunale Wärmeplanung in den Mittelpunkt stellt – mit konkretem Praxisbezug und der Samtgemeinde Meinersen als beispielhaftem Projekt.

S Samtgemeinde Meinersen - Die Samtgemeindebürgermeisterin -
Drohnen in unserer Gemeinde: Was erlaubt ist
SG Meinersen am 15.07.2026

Drohnen in unserer Gemeinde: Was erlaubt ist

Drohnen sind beliebt – für schöne Luftaufnahmen, als Hobby oder für kleine Filmprojekte. Doch auch für private Nutzerinnen und Nutzer gelten klare Regeln. Wer sicher und rücksichtsvoll fliegt, schützt Menschen, Natur und die Privatsphäre anderer.

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Landkreis Gifhorn und Mitgliedskommunen informieren: Online-Dienstleistungen ausschließlich über offizielle Behördenportale nutzen
LK Gifhorn am 14.07.2026

Landkreis Gifhorn und Mitgliedskommunen informieren: Online-Dienstleistungen ausschließlich über offizielle Behördenportale nutzen

Der Landkreis Gifhorn und seine Mitgliedskommunen weisen darauf hin, dass digitale Verwaltungsdienstleistungen, speziell im Bereich des Gewerbe- und Zulassungswesens, ausschließlich über die offiziellen Internetseiten des Landkreises sowie der jeweiligen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden in Anspruch genommen werden sollten.

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